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Lebenslauf (kurze Biografie der bisherigen musikalischen Ausbildung sowie Auftrittserfahrung)
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Flötenfest
1. Anmeldung bis 01. September per Mail an office@syrinx.at - mit kurzer Biografie der bisherigen musikalischen Ausbildung sowie Auftrittserfahrung, - und der Angabe, welches Stück du zum Meisterkurs mitbringen möchtest. Es werden ein Werk bzw. 2 bis 3 Orchesterstellen empfohlen, an denen intensiv gearbeitet werden kann. Bis 05. September geben wir in Form einer Anmeldebestätigung Bescheid, ob du aktiv am Meisterkurs teilnehmen kannst. Der Anmeldebestätigung (per Mail) sind die Rechnung über den Kursbeitrag sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am Flötenfest angehängt.
2. Zahlung Kursbeitrag Für den Beitrag zur aktiven Teilnahme am Meisterkurs (Generalpass Flötenfest inkl. Mitgliedsbeitrag syrinx für 1 Jahr) in Höhe von EUR 180,00 erhalten Sie von uns eine Rechnung. Der Betrag ist mit Bestätigung zur aktiven Teilnahme fällig. Er ist bis spätestens 15. September auf unser Konto IBAN AT37 4571 0001 3033 8249 einzuzahlen. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn vorerwähnter Kursbeitrag termingerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Mit Einzahlung des Kursbeitrages werden die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am Flötenfest zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Storno Wir empfehlen, für den Fall des Stornos eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Anmeldung ist verbindlich, es werden keine Kursgebühren rückerstattet, auch Kursbeiträge, die noch überwiesen wurden, sind zur Zahlung fällig. Sollte jedoch ein/eine Ersatzteilnehmer:in gefunden werden, kann der Kursbeitrag rückerstattet werden. Die Teilnehmenden werden dazu aufgerufen, im Stornofall eine/n Ersatzteilnehmer:in zu empfehlen.
4. Kursbestätigung: Die Teilnehmenden erhalten vor Ort eine Teilnahmebestätigung.
5. Teilnahme von Minderjährigen Ihr Kind steht auch während der Kurszeit bzw. während des gesamten Flötenfestes unter der Aufsichtspflicht der Eltern. syrinx lehnt jede Haftung ab. Für Schäden, welche Kinder verursachen, haften die Eltern. Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Falls Ihr Kind alleine in einem Hotel übernachtet, bitten wir Sie, die Betreuung mit dem jeweiligen Hotel zu besprechen und zu regeln. syrinx übernimmt keine Verantwortung für die Freizeit ausserhalb des Flötenfestes.
6. Versicherungen Syrinx als Veranstalter des Flötenfestes übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Personen, Instrumenten der Ausstellung am Flötenfest, mitgebrachten Instrumenten oder persönlichem Eigentum. Jede/jeder Teilnehmer:in ist verpflichtet, eine eigene Versicherung für seine Instrumente und persönliches Eigentum abzuschließen. Mit der Anmeldung zum Flötenfest bestätigen die Teilnehmenden, dass sie diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen haben und die erforderlichen Versicherungen eigenverantwortlich abgeschlossen haben.
7. Datenschutzhinweis Im Rahmen des Flötenfestes werden Fotos und Videos zu Dokumentations- und Werbezwecke gemacht. Mit der Teilnahme am Flötenfest erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen Sie abgebildet sind, vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Dies schließt die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Webseite von syrinx, in sozialen Medien sowie in gedruckten und digitalen Werbematerialien ein. Sollten Sie nicht gestatten, dass Aufnahmen von Ihnen veröffentlicht werden, teilen Sie dies bitte vor Beginn des Flötenfestes den Verantwortlichen des Vereins syrinx mit.
8. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht des Sitzes von syrinx, Feldkirch, zuständig.
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